Landesvergabegesetz für den Freistaat Bayern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Freistaat Bayern sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass gute Arbeit auch gut bezahlt wird. Es sollte darüber hinaus normal sein, dass der faire Wettbewerb zwischen den Konkurrenten, die sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben, nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Leider müssen wir feststellen, dass die Realität oft anders aussieht. Den Kommunen fehlt im Regelfall eine rechtliche Grundlage, bei Ausschreibungen auf die Einhaltung von Tarifvereinbarungen zu pochen.

Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der bayerische Gesetzgeber ein Landesvergabegesetz erlässt. Mit einem derartigen Gesetz könnten die Städte und Gemeinden in Bayern Aufträge nicht nur nach dem günstigsten Preis vergeben, sondern die Auftragsvergabe an die Einhaltung von Tariflöhnen bzw. Mindestlöhnen koppeln.

Die Vorgabe der Tariftreue verhindert Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping. In Branchen ohne Tariflöhne sollte der Auftragnehmer verpflichtet werden, Mindestlöhne zu zahlen.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Stadt Nürnberg fordert den Freistaat Bayern auf, zeitnah ein Landesvergabegesetz zu erlassen. Ein solches Gesetz soll die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass bei Beauftragungen durch Kommunen und durch den Freistaat das Zahlen von Tariflöhnen bzw. Mindestlöhnen eingefordert werden kann.