Freistaat muss unverzüglich handeln

Prüfberichte der Heimaufsicht müssen veröffentlicht werden dürfen

  • von  Christine Limbacher
    19.01.2012
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Nach einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist es den Kommunen ab sofort untersagt, die Prüfberichte der Heimaufsicht zu veröffentlichen. Auch in Nürnberg steht die Internetseite des Gesundheitsamtes, auf der die Berichte bisher zu lesen waren, nicht mehr zu Verfügung. Die SPD-Stadtratsfraktion fordert die bayerische Staatsregierung deshalb auf, schnell für eine rechtliche Grundlage zu sorgen, die die bisherige Praxis wieder ermöglicht. „Sozialministerin Haderthauer muss unverzüglich etwas tun. Die Städte und Gemeinden brauchen eine Handhabe, um die Berichte auch dann zu veröffentlichen, wenn die Betreiber der Heime nicht damit einverstanden sind“, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion Christine Limbacher.

„Wenn man die Heimbetreiber vor der Veröffentlichung erst um Erlaubnis fragen muss, ist das doch ein Witz in Dosen. Die Zustimmung kriegt man doch dann nur für die positiven Berichte“, so Limbacher weiter. Sie argumentiert, dass alle Prüfberichte, positiv wie negativ, wichtig seien. „Schließlich sollen die Testate den Menschen eine Orientierung geben, um ein gutes Heim zu finden. Wenn die Staatsregierung jetzt nichts tut, brauche ich als schludriger Heimbetreiber nur gegen die Bekanntmachung eines Prüfberichtes stimmen und niemand würde erfahren, welche Mängel es gibt. Das kann es nicht sein“, ärgert sich die Sozialexpertin.

Sie appelliert deshalb an die Staatsregierung mit einer Rechtsverordnung dafür zu sorgen, dass die Heimbetreiber die Prüfberichte selbst publizieren müssen. Momentan fehlt eine entsprechende Vorgabe. „Danach muss ein wasserdichtes Gesetz verabschiedet werden, damit die Behörden wieder in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen“, fordert SPD-Stadträtin Limbacher.

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Diskussion

robbi | 20.01.12 11:56

Ein Schelm der hier behauptet dass unzumutbare Zustände mit Zustimmung der bayrischen Regierung unter den Tisch gekehrt werden.