Mindestlöhne einhalten

Stadt soll bei öffentlichen Aufträgen Sanktionen erlassen können

Firmen, die im Auftrag der Stadt Nürnberg tätig sind, sollen ihren Mitarbeitern wenigstens Mindestlöhne zahlen. Dafür setzt sich die SPD-Stadtratsfraktion ein. Sie fordert deshalb bei Auftragsvergaben eine Vertragsklausel, die es der Stadt erlaubt, einen Teil des Rechnungsbetrages nicht zu begleichen, wenn zu niedrige Löhne gezahlt werden. „Die Stadt München hat eine solche Bestimmung drei Jahre lang getestet und schließlich als dauerhafte Regelung für den Baubereich erlassen“, berichtet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Lorenz Gradl. Bis zu fünf Prozent der Auftragssumme kann die Stadt München danach zurückbehalten, wenn Löhne nicht vollständig oder nicht termingerecht an die Bauarbeiter überwiesen werden. Die rechtliche Grundlage wird durch eine entsprechende Klausel im Vergabehandbuch der Landeshauptstadt geschaffen. „Wir haben beantragt, dass diese Klausel auch in Nürnberg ständige Praxis wird“, erläutert Gradl und ergänzt: „Zusätzlich haben wir eine Prüfung beauftragt, wie solche Regelungen bei Vergaben, die nichts mit Baustellen zu tun haben, gestaltet werden können, um die Mindestlöhne überall abzusichern“. 

In der Baubranche müssen Mindestlöhne gezahlt werden, da die Tarifverträge als allgemeinverbindlich erklärt sind. Verstoßen Unternehmen gegen diese Pflicht, drohen Bußgelder oder Strafzahlungen. „Die Strafzahlungen helfen aber den Beschäftigten, die zu wenig Lohn bekommen haben, nichts. Deshalb soll die Stadt erst dann den vollen Betrag auszahlen, wenn die Firmen nachgewiesen haben, dass alle Lohnforderungen erfüllt sind“, erklärt SPD-Stadtrat Gradl. Ihm ist bewusst, dass die Stadt auf diesem Wege keine neuen Kontrollbefugnisse erhält, aber er rechnet mit einer deutlich abschreckenden Wirkung. „Die Firmen, die sich um Aufträge der Stadt bewerben, werden damit klar gewarnt, sich gesetzstreu zu verhalten“, argumentiert Gradl.   

„Es ist wichtig, die Mindestlöhne zu schützen, damit der Wettbewerb um die lukrativen Aufträge der Stadt nicht auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Die Münchner Klausel kann einen wertvollen Beitrag leisten, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse auf städtischen Baustellen zu verhindern, da die Bestimmung auch für Subunternehmen und deren Beschäftigte gilt“, betont der SPD-Fraktionsvize. „Damit werden alle Arbeitnehmer geschützt, egal, wo sie beschäftigt sind“, sagt Gradl.

Kommentar hinzufügen

Diskussionsbeitrag verfassen:
HINWEIS:
Eingegebene Beiträge werden redaktionell geprüft (siehe Grundsätze) und erscheinen daher mit Verzögerung auf der Webseite.

Diskussion

Keine Kommentare