Glücksspielsucht

SPD fordert besseren Spielerschutz

Helga Schmitt-Bussinger, MdL fordert Maßnahmen

Die SPD will den Menschen in Bayern das Spielen nicht verbieten, aber die Ausbreitung des gewerblichen Glücksspiels einschränken, erklärt anlässlich der Ersten Lesung über den SPD-Gesetzentwurf für ein Bayerisches Spielhallengesetz die kommunal- und innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger.

„Was des einen Freud ist, nämlich die Freude der Spielhallenbetreiber und der Spielautomatenhersteller und -aufsteller, ist des anderen Leid, nämlich das Leid der Spielsüchtigen. Spielsucht ist ein Übel wie Drogen- und Alkoholsucht und stürzt wegen der damit einhergehenden Schulden - bis zu 35.000 Euro sind keine Seltenheit - nicht nur den betroffenen Glücksspielsüchtigen ins Unglück, sondern auch sein soziales Umfeld.“
Die SPD hat einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Spielhallengesetz wie in Bremen, Berlin und Hessen erarbeitet und in den Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzes ist, den Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, mit welchem sie die sich ausbreitenden Spielhallen wirksam eindämmen und der Entstehung der Glückspielsucht vorbeugen können. Schmitt-Bussinger: „Wenn die CSU-Abgeordneten ihrer Verantwortung für unser Bayern gerecht werden wollen, dürfen sie sich nicht von der FDP kastrieren lassen, sondern mit uns der ungebremsten Ausweitung von Spielhallen und der besorgniserregenden Zunahme von Spielsucht endlich ein Ende bereiten.“

Wichtigste Punkte des Gesetzentwurfs zur Erreichung dieser Ziele sind:
- Abstandsregelung von mindestens 500 m zwischen einzelnen Spielhallen;
- Verhinderung von Mehrfachkomplexen an einem Standort;
- Verbot der räumlichen Nähe einer Spielhalle zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche;
- Ausweitung der Sperrzeit für Spielhallen; Spielverbotstage;
- einschränkende Regelungen für die Außendarstellung und Werbung von Spielhallen;
- gesetzliche Aufklärungspflichten des Spielhabenbetreibers und des Personals über Glücksspielsucht, Prävention, Gewinnwahrscheinlichkeit und Verlustmöglichkeit der angebotenen Glücksspiele;
- Sicherstellung, dass Minderjährige keinen Zutritt zur Spielhalle haben und dass mindestens eine mit der Aufsicht betraute Person dauerhaft in der Spielhalle anwesend ist;
- Einführung einer zentralen Sperrdatei für Spieler in Bayern auch für Spielhallen;
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können Geldbußen bis 100.000 Euro verhängt werden.

Die Zahl der Spielhallen und der Geldspielautomaten ist in den letzten Jahren in Bayern regelrecht explodiert. Die Zahlen aus Nürnberg, belegen diese Entwicklung leider nur zu gut: 2002 gab es 67 Spielhallen mit 488 Geldspielgeräten. 2011 waren es 144 Spielhallen mit 1.368 Geldspielgeräte. Die Entwicklung in Nürnberg deckt sich mit der anderer Städte und Gemeinden in Bayern. Der Stadt sind weitgehend die Hände gebunden um gegen diese Ausbreitung wirksam vorzugehen. Mit gravierenden städtebaulichen und sozialen Folgen für die Städte und erschreckenden Konsequenzen für die Menschen: Nach einer Studie aus dem Jahr 2008 gelten in Bayern etwa 44.000 Menschen als krankhafte und über 50.000 als problematische Glücksspieler. Beide Entwicklungen erfordern entschiedenes Handeln der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene.

Zur Erinnerung: Die SPD-Fraktion hat im Bayerischen Landtag seit Jahren immer wieder auf entsprechende Maßnahmen gedrängt:
April 2010: Dringlichkeitsantrag “Spielhallen wirksam verhindern“ (Drs. 16/4603);
Juni 2010: Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Einführung einer kommunalen Geldspielgerätesteuer (Drs. 16/5171);
April 2011: Antrag „Bekämpfung von Spielsucht durch strengere Regelungen für Spielhallen und Spielautomaten und mehr Suchtprävention“ (Drs. 16/8324).
Der letzte Antrag scheiterte erst im Juli am Veto der FDP, so dass sich die CSU am Nasenring der FDP vorführen lassen musste. „Ich bin überzeugt, mindestens 60 Prozent der CSU-Abgeordneten hätten den SPD-Antrag unterstützt“, so ein CSU-Abgeordneter.