Minderjährige Flüchtlinige

Wegen Residenzpflicht ausgeschlossen - SPD prüft Auswege

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer wieder entsteht das Problem, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Nürnberger Schulen besuchen aufgrund ihrer Residenzpflicht nicht mit auf Schulfahrten können, wenn diese nicht in dem für sie zuständigen Bezirk ihrer Ausländerbehörde stattfindet.

Eine Schulfahrt stärkt aber die Klassengemeinschaft und zu dieser gehören auch Flüchtlingskinder bzw. Jugendliche.

Unserer Meinung nach wäre es möglich den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen und allen Schülerinnen und Schülern die Schulfahrt zu ermöglichen.

Daher stellt die SPD-Fraktion zur Behandlung in der Kommission für Integration folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Nürnberg mit folgenden Schwerpunkten:

  1. Wie viel Anträge auf Befreiung von der Residenzpflicht bei UMF gibt es?

  2. Wie viele darunter beziehen sich auf Schul- bzw. Klassenausflüge?

  3. In welchen Fällen wird auf die Einhaltung der Residenzpflicht verzichtet?

  4. Gibt es die Möglichkeit, eine generelle Regelung für Schul- und Klassenausflüge

    zu schaffen?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel Fraktionsvorsitzender