Erfolg vor Gericht: Spielhallen abgelehnt

In drei Fällen hat das Verwaltungsgericht Ansbach die ablehnende Haltung der Stadt Nürnberg bestätigt und Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung abgewiesen

Spielhallen sollen nicht das Stadtbild prägen. Die Stadt Nürnberg geht auf verschiedenen Wegen gegen Spielhallen vor.

Zunehmend muss das Verwaltungsgericht Ansbach über die baurechtliche Zulässigkeit von Spielhallen entscheiden. In drei Fällen hat nun das Verwaltungsgericht die ablehnende Haltung der Stadt Nürnberg bestätigt und Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung abgewiesen.

Zum einen ging es um Spielhallen an der Bayreuther Straße und an der Rothenburger Straße, in einer städtebaulichen Situation, wie sie an den großen Ausfall- und Ringstraßen häufig anzutreffen ist: Läden im Erdgeschoss mit hoher Fluktuation und Wohnungen in den Obergeschossen. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Stadt, dass in solchen Bereichen bei einer überwiegenden Wohnbebauung Spielhallen nicht genehmigt werden können. Wegen der Gefahr der schleichenden Niveauabsenkung (trading-down-Effekt) sind nach Auffassung des Gerichts die Spielhallen dort genauso unzulässig wie in den "klassischen" Wohngebieten.

Anders verhält es sich jedoch, wenn in der Vergangenheit im Ladenbereich bereits Spielhallen genehmigt wurden. Dann kann eine Genehmigung für eine Spielhalle nur bei einer städtebaulich schädlichen Häufung versagt werden. Über eine so begründete Versagung der Baugenehmigung für eine Spielhalle an der Frankenstraße wird demnächst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

Erfolgreich konnte die Stadt auch ein "Entertainement-Center" mit drei Spielhallen sowie einer Dart- und Billardhalle im Gewerbegebiet an der Regensburger Straße abwehren. Wegen der Lage unmittelbar an einem der Einfallstore in die Stadt befürchtete sie ein "Umkippen" eines großen Teils des Gewerbegebiets in ein Vergnügungsviertel. So hatten sich im näheren Umkreis bereits eine Diskothek und eine weitere Spielhalle angesiedelt. Vergnügungsstätten, so das Gericht, müssen in einem Gewerbegebiet die Ausnahme bleiben.

Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly begrüßt diese Entscheidungen außerordentlich: "Insbesondere im Zusammenhang mit Sportwetten wird immer von Bekämpfung der Spielsucht geredet. Die Spielautomaten stellen aber eine viel größere Gefahr dar. Die Gemeinden werden vom Gesetzgeber allein gelassen und können ausschließlich auf das vorhandene Instrumentarium wie das Bauplanungsrecht zurückgreifen. Das ist auf Dauer unbefriedigend."

Für Baureferent Wolfgang Baumann sind diese Urteile für die Stadtplanung von großer Bedeutung: "Diese Einzelfallentscheidungen bestätigen unsere planerischen Einschätzungen. Aber mit der derzeit laufenden Erarbeitung eines Spielhallenkonzepts schaffen wir die rechtlich tragfähige Grundlage, die künftige Ansiedlung von Spielhallen für die ganze Stadt steuern zu können."

 

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