Umwidmung einer Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die evangelische Kirchengemeinde Boxdorf „Zum guten Hirten“ hat sich an die SPDStadtratsfraktion gewandt, mit der Bitte zu prüfen, ob das Grundstück Flur Nr. 238 von Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche umgewidmet werden kann.

Hintergrund ist die Tatsache, dass das 1963 gebaute Gebäude, in dem der Kindergarten untergebracht ist, einer Generalsanierung unterzogen werden muss. Nach Aussagen der Kirchengemeinde würde die Sanierung die Kosten eines Neubaus aber deutlich übersteigen.

Deshalb sieht der Kirchenvorstand nur die Möglichkeit, durch den Verkauf eines Teils des vorhandenen Gemeindegrundstücks die notwendigen finanziellen Mittel bereit zu stellen, um auf dem verbleibenden und noch ausreichend großen Grundstück den neuen Kindergarten zu errichten.

Die SPD-Stadtratsfraktion bittet die Verwaltung die Möglichkeit der Umwidmung zu prüfen und erstattet im zuständigen Ausschuss einen entsprechenden Bericht.