Zirkusse mit Wildtieren

Genehmigungen nur bei artgerechter Tierhaltung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die nicht artgerechte Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen wird immer häufiger zum Problem. An die Haltung von Wildtieren werden hohe Anforderungen gestellt. Das Tierschutzgesetz dient dabei als Grundlage. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Unterbringung eines Tieres artgemäß, bei exotischen Wildtieren daher unter Umständen sogar klimatisiert sein muss. Die Ernährung und die Gruppenzusammensetzung müssen arttypisch gestaltet und das artgemäße Verhalten muss möglich sein. Diese Vorgaben sind auch auf Reisen laut Gesetz sicherzustellen. Wanderzirkusse bzw. reisende Zirkusse können diese Anforderungen aufgrund ihrer Standortwechsel immer weniger gerecht werden. Es kommt daher immer häufiger zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier ist klar geregelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Seit geraumer Zeit fordert daher die Bundestierärztekammer ein bundesweit einheitliches und generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Auch der Bundesrat hat diesbezüglich schon eine gleichlautende Empfehlung ausgesprochen. Leider hat der Deutsche Bundestag dieser Empfehlung bisher nicht entsprochen. Ziel ist es deshalb, ähnlich wie bereits in einer Reihe von anderen deutschen Städten (Köln, Heidelberg, Mannheim, Ludwigshafen, München) selbst initiativ zu werden.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

- Der Stadtrat der Stadt Nürnberg unterstützt das „Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus“. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und ggf. die dafür erforderliche Satzung zu ändern, um zukünftig Platzrechte-Genehmigungen für Betriebe, die sich nicht an dieses Verbot  halten, verhindern zu können.

- Zirkusse, die auf Privatflächen gastieren, werden kostenpflichtig und vollumfänglich durch das Veterinäramt auf die artgerechte Haltung geprüft. Dabei ist zu klären, inwieweit der Vermieter in die Kostenhaftung genommen werden kann.

Antragsteller

Christian Vogel
Fraktionsvorsitzender
Mail: spd (at) stadt.nuernberg de