SPD-Stadträte warnen vor Streichkonzert

Bundesregierung lässt Existenzgründer links liegen

  • von  Katja Strohhacker und Throsten Brehm
    09.06.2011
  • Beiträge, Brehm, Strohhacker

Bildquelle: Agentur für Arbeit

Geht es nach Ursula von der Leyen haben Existenzgründer in Deutschland ab Herbst deutlich schlechtere Karten. Nach dem Willen der Arbeitsministerin soll der Gründungszuschuss, der gewährt wird, wenn sich Arbeitslose selbständig machen wollen, von einer Pflichtleistung  zu einer Ermessensleistung der Arbeitsagentur herabgestuft werden. Gleichzeitig soll das staatliche Budget für den Zuschuss  zusammengestrichen werden. „Von Expertenseite gibt es allerdings erhebliche Zweifel, ob die Vermittler in den Arbeitsagenturen in der Lage sind, die Tragfähigkeit der Geschäftsidee und die Notwendigkeit des Gründungszuschusses fachkundig zu beurteilen“, weiß der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Brehm. „Damit opfert die Arbeitsministerin ein nachweislich erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument dem Spardiktat.“

Katja Strohhacker,  wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, befürchtet -- negative Auswirkungen auch für  Nürnberg. „Wir haben die letzten Monate viel an einem positiven Gründungsklima in der Region gearbeitet und viele unterstützende Maßnahmen auf den Weg gebracht“, betont Strohhacker. „Mit einem Handstrich macht die Bundesregierung nun unsere Bemühungen zunichte und lässt die Existenzgründer links liegen.“ Denkt man an den  Strukturwandel in der Region, braucht Nürnberg nach Ansicht der SPD die Existenzgründer und die Chance auf weitere Arbeitsplätze. „Die Verlierer der Neuregelung werden eindeutig diejenigen sein, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen“, bedauert Strohhacker. Mit einer pfiffigen Geschäftsidee brauchen Gründer oft länger als sechs Monate, um sich am Markt zu behaupten und ein dauerhaft rentables Geschäftsmodell zu etablieren. Der bisherige neunmonatige Gründungszuschuss war eine nachweislich sinnvolle Unterstützungsleistung, wobei die Erfahrung zeigt: Ein hoher Anteil der Geförderten verbleibt in der Selbstständigkeit und baut diese sogar durch weitere Mitarbeiter aus.

Jetzt den Rotstift anzusetzen hält Strohhacker für völlig kontraproduktiv. „Glaubt Frau von der Leyen wirklich mit dieser Rotstiftattacke eine maßvolle Einsparung vorzunehmen oder denkt sie womöglich, dass der drohende Fachkräftemangel jeden Arbeitssuchenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis befördert?“ Nach der Ansicht Strohhackers ist das ein Irrglaube.

Derzeit haben alle Bezieher des Arbeitslosengeldes I einen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Die Tragfähigkeit des Existenzgründungskonzeptes muss seitens einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Die Förderung entspricht in den ersten neun Monaten der Höhe des zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes. Hinzukommt eine Pauschale in Höhe von monatlich 300 Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Dies soll nach Meinung von Brehm und Strohhacker auch so bleiben.

 

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