Tempo 30 vor Kindertageseinrichtungen

SPD für Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Kitas

Zum Schutz der Kinder gilt: Gas weg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nachdem der Verkehrsausschuss einstimmig die Einführung von Tempo 30-Zonen bzw. Tempo-30 Streckenregelungen vor Schulen, an denen es rechtlich zulässig ist, beschlossen hat, sollte nun der nächste Schritt für eine höhere Verkehrssicherheit in der Stadt in Angriff genommen werden. Am wichtigsten ist dabei die Überprüfung, ob vor allen Kindertagesstätten (also vor den Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) im Stadtgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall auf maximal 30 Stundenkilometer begrenzt ist. Schließlich müssen die kleinen Kinder ebenso wie die Schulkinder so gut wie möglich vor Verkehrsunfällen geschützt werden. Eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer trägt an den Stellen, an denen viele Kinder am Straßenverkehr teilnehmen erwiesenermaßen zu mehr Sicherheit bei, da den Autofahreren ein breiteres Blickfeld verschafft und ihr Bremsweg deutlich verkürzt wird. Zudem fallen die Unfallfolgen bei einer niedrigeren Geschwindigkeit oft erheblich weniger gravierend aus.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, vor welchen Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) es keine Tempo 30-Zonen bzw. Tempo-30 Streckenregelungen gibt. Falls es entsprechende Straßenabschnitte ohne Temporeduzierungen gibt, macht die Verwaltung Vorschläge, wie für diese die Verkehrssicherheit erhöht und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Stundenkilometer eingeführt werden können.

Antragsteller

Lorenz Gradl

stellvertretender Fraktionsvorsitzender

lorenz.gradl (at) stadt.nuernberg de

 

 

Gerhard Groh

gerhard.groh (at) nefkom net