SPD hakt bei Leiharbeit nach

Die Leiharbeit darf nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder zur Überbrückung eingesetzt werden

Die SPD-Stadtratsfraktion verlangt, dass der Stadtrat über die Leiharbeitsverhältnisse bei der Stadt Nürnberg, den Tochterfirmen (z. B. der VAG) und den Eigenbetrieben (z. B. NürnbergBad) informiert wird. In einem Antrag listet die Rathaus-SPD eine ganze Reihe von Fragen zu den Arbeitsverhältnissen auf: mit welchen Verleih-Firmen arbeitet die Stadt zusammen? Sind die Firmen zertifiziert? Und: Wie viel Lohn bekommen die Leiharbeiter?

Für die SPD darf die Leiharbeit nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder zur Überbrückung eingesetzt werden. Keinesfalls darf es zu einer Verdrängung regulärer Arbeitsplätze kommen. Die Leiharbeit braucht deshlab effektive Schutzregelungen, wie zum Beispiel die Garantie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gleiche Arbeit das gleiche Gehalt bekommen. Ebenso wichtig ist der Grundsatz "ein Platz, ein Jahr", d. h. sollte der Bedarf für den Einsatz eines Leiharbeiters nach einem Jahr noch immer bestehen, muss es einen Anspruch auf eine Übernahme in eine Festanstellung geben.

Die Stadt sollte nach dem Willen der Genossen eine Vorbildfunktion einnehmen und gerechte Arbeitsverhältnisse anbieten. Daher möchte die SPD-Fraktion auch wissen, ob es Leiharbeiter gibt, die länger als ein Jahr eingesetzt werden und ob Übernahmen stattfanden.

Da der "Konzern Stadt" nicht nur viele Leistungen erbringt, sondern auch viele Aufträge vergibt, bittet die SPD um eine gesonderte Erläuterung, ob und welche Möglichkeiten die Stadt zum Erlass von Vorgaben bei der Auftragserteilung an private Firmen besitzt.

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