Mindestlohn für Leiharbeit

SPD fragt nach Leiharbeitern bei der Stadt

  • von  Gabriele Penzkofer-Röhrl und Lorenz Gradl
    27.04.2011
  • Anträge
  • Status: behandelt
  • Unterlagen: Stadtrat 13.07.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit der Einigung über das Teilhabe – und Bildungspaket im SGB II wurde auch die Einführung eines Mindestlohns für Leiharbeit beschlossen. Diese Regelung verhindert Lohndumping und prekäre Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich allerdings nicht.

Leiharbeit darf nur zur Abdeckung von Auftrags- und Produktionsspitzen oder zur Überbrückung eingesetzt werden; keinesfalls darf sie zur Verdrängung regulärer Arbeitsplätze führen. Notwendig ist es daher, dass Leiharbeit mit effektiven Schutzregelungen für die Arbeitnehmer/innen versehen wird. Dazu gehört u.a., dass Leiharbeitskräfte und Stammpersonal gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten. Ebenso wichtig ist der Grundsatz „ein Platz, ein Jahr“: hier sollte der Anspruch auf Übernahme in eine Festanstellung bestehen, wenn nach einem Jahr der Arbeitskraftbedarf fortbesteht.  

In Nürnberg arbeiten der neusten Hans-Böckler-Studie zufolge besonders viele Menschen in Leiharbeit. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch im Konzern Stadt Nürnberg Leiharbeitsverhältnisse existieren und wie diese ausgestaltet sind bzw. verbessert werden können.
Die Stadt Nürnberg sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen und eine gerechte Entlohnung der Leiharbeiter/innen umsetzen.

Die SPD-Fraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden  

Antrag:

Die Verwaltung berichtet zu folgenden Fragen:

In welchen Bereichen und in welcher Anzahl beschäftigen die Stadt, ihre Töchter und die Eigenbetriebe Leiharbeitskräfte? 

Mit welchen Leiharbeitsfirmen arbeitet die Stadt zusammen und sind diese Firmen zertifiziert?

Wie erfolgt die Entlohnung dieser Arbeitskräfte? Erhalten sie das gleiche (bzw. ein vergleichbares) Entgelt wie das Stammpersonal?

Erfolgen Beschäftigungen von Leiharbeitskräften nicht nur vorübergehend, sondern auch länger als ein Jahr und was ist hierfür der Grund?
Kommt es vor, dass ehemalige Leiharbeitskräfte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden?

Gibt es für die Stadt rechtliche Möglichkeiten, bei der Vergabe von Aufträgen an Firmen Auflagen bezüglich des Einsatzes von Leiharbeitskräften vorzugeben?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel
Fraktionsvorsitzender