Sperrzeit für Spielhallen

Es soll eine gesonderte, verlängerte Sperrzeit gepürft werden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch die zunehmende Zahl der Spielhallen in der Stadt steigt die Gefahr, an der Spielsucht zu erkranken. Den Städten und Gemeinden sind im Kampf gegen die Spielhallen, die auch aus städtebaulicher Sicht und Aspekten der Stadtentwicklung ein großes Problem sind, oft die Hände gebunden. Rechtlich gelten Spielhallen als eine Form der „Vergnügungsstätten“ und sind als solche zu behandeln. In Bayern gibt es für sie keine landesgesetzliche Regelung für gesonderte, spezielle Sperrzeiten für diese Betriebe. Dadurch wir den spielsüchtigen Menschen ein unbeschränkter Spielkonsum ermöglicht.

Die Wohnbevölkerung in den betroffenen Stadtteilen fühlt sich durch die Spielhallen zunehmend unsicher. Es wächst die Sorge vor einer Art „Beschaffungskriminalität“, mit der die Spieler ihre Sucht finanzieren könnten.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob für die Spielhallen eine gesonderte, verlängerte Sperrzeit erlassen werden kann und schlägt dem Stadtrat eine Regelung im Sinne des öffentlichen Bedürfnisses vor.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel

Vorsitzender