Kinder vor Lärm schützen!

Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnhäusern. Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten und Spielplätzen oder Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind künftig nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" einzustufen und damit kein Grund mehr für Anwohnerklagen. Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt diesen Gesetzesentwurf, auch wenn er für den Jugendbereich noch zu kurz greift.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden für den Jugendhilfeausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Beschlusslage und ihre Bedeutung für die Stadt Nürnberg insbesondere mit Blick auf folgende Fragestellungen: 

  • Gibt es Möglichkeiten, zeitliche Beschränkungen der Öffnungszeiten für Spielflächen/Spielhöfe zurückzunehmen? 
  • Gibt es laufende Genehmigungsverfahren, die durch die neue Gesetzeslage beschleunigt werden können? 
  • Können nicht umgesetzte Maßnahmen (Kitas/Spielplätze) aufgrund von Klagen nun doch gebaut werden?

Antragstellerin

Claudia Arabackyj
Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin
Mail: claudia.arabackyj (at) gmail com