Modifikation der Spielplatzsatzung

Spielplatzsatzung in größeren Neubaugebieten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Überlegungen des Bürgervereins Röthenbach zur Einrichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet Röthenbach-Ost veranlassen die SPD-Stadtratsfraktion grundsätzlich über die Umsetzung der Kinderspielplatzsatzung (KSpS) in größeren Neubaugebieten nachzudenken.

Die geltende Kinderspielplatzsatzung regelt allgemeine Anforderungen, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung des Spielplatzes sowie die Höhe des Ablösebetrages. Sie enthält aber bisher formal keine Möglichkeit, einen größeren Spielplatz einzurichten, der von einem oder mehreren Bauträgern errichtet und finanziert wird.

Die geltende Kinderspielplatzsatzung führt zwar immer dazu, dass Spielplätze bzw. Spielflächen im Baugebiet eingerichtet werden müssen bzw. die Herstellung und Unterhaltung eines Spielplatzes ganz oder teilweise abgelöst werden kann. Aber sie ermöglicht grundsätzlich nicht den Bau eines qualitativ hochwertigen Spielplatzes für mehrere Bauträger. Dies ist bisher nur in einem aufwendigen Verfahren zwischen Verwaltung und Bauträgern möglich.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

 Antrag: 

  1. Die Verwaltung berichtet über die bisherige Praxis der Herstellung und des Unterhalts von Spielplätzen in Baugebieten. 
  2. Die Verwaltung macht Vorschläge zur Änderung der Spielplatzsatzung, die die bisherige Praxis beibehält, aber im konkreten Fall auch die Möglichkeit zur Herstellung eines „zentralen“ Spielplatzes im neuen Baugebiet eröffnet. 
  3. Die Kinderspielplatzsatzung ist so zu modifizieren, dass es zu keiner Mehrbelastung im städtischen Haushalt kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel
Vorsitzender