Personenstandsregister

Finanzielle Auswirkungen eines elektronischen Registers

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des Bundes, müssen nach Angabe des bayerischen Städtetags 1.300 bayerische Standesämter die Geburten-, Heirats- und Sterberegister ab 2014 in elektronischer Form führen.

Das Bundesrecht erlaubt den Ländern, landesweite elektronische Register einzuführen und deren Nutzung vorzuschreiben. Auch der bayerische Ministerrat hat im Mai 2009 beschlossen, dass ein zentrales Personenstandsregister eingeführt werden soll. Allerdings sollen die Kommunen hierfür die gesamten Investitions- und Betriebskosten tragen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Sachstand für ein Personenstandsregister bei der Stadt Nürnberg. Dabei wird dargelegt, welche finanziellen Auswirkungen durch den künftigen Aufwand für die Stadt Nürnberg zu erwarten sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel
Fraktionsvorsitzender