Teilhabe und Kinderregelsätze

Verbesserung sozialer und kultureller Teilhabe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 20. Oktober hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur SGB II-Leistungsrechtsrefom verabschiedet und den parlamentarischen Beratungen zugeleitet. Diese Gesetzesreform wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9.Februar 2010 notwendig, damit eine verfassungskonforme Neubemessung und Festlegung der Regelsätze erfolgen kann. Einen besonderen Stellenwert hat das Bundesverfassungsgericht den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen beigemessen, um diesen verbesserte soziale und kulturelle Teilhabechancen zu ermöglichen.

Um zu klären, welche Auswirkungen dies für Nürnberg hat, stellen wir für die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschuss am 18. November 2010 folgenden

 Antrag: 

  1. Die Verwaltung berichtet, wie sie den neuen Kinderregelsatz und die neuen Leistungstatbestände zur Bildung und Teilhabe beurteilt? 
  2. Da die soziale und kulturelle Teilhabe auf kommunaler Ebene stattfindet, informiert die Verwaltung, wie die Beteiligung der kommunalen Ebene bzgl. der Leistungsgewährung aussehen soll und erläutert, mit welchen Auswirkungen auf bestehende Strukturen und Angebote, z.B. im Rahmen des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut „Armen Kindern Zukunft geben“, zu rechnen sind. 
  3. Die Verwaltung erläutert, ob die Argen allgemein und die Arge Nürnberg insbesondere in der Lage sind, die Leistungsgewährung ab den 1.1.2011 sicher zu stellen, welche vorbereitenden Arbeiten dazu bisher erfolgt sind und wie aus Sicht der Verwaltung eine sinnvolle Umsetzung der Teilhabeansprüche organisiert sein sollte. Dazu berichtet die Verwaltung, welche Kosten zu erwarten sind.

Die öffentliche Diskussion der vergangenen Wochen wurde von zwei Fragen geprägt:

Erstens, die Berechnung und die Höhe der Regelsätze, insbesondere ob der von Kindern bedarfsgerecht ermittelt und auskömmlich sei und, zweitens, die Frage ob soziale und kulturelle Teilhabe über eine „Chipkarte“ oder „Bildungsgutscheine“ als Sachleistungen erbracht werden.

In § 28 des Gesetzesentwurfes werden im Wesentlichen fünf Leistungstatbestände neu geregelt:

a) Zu den mehrtägigen Klassenfahrten wurden eintägige Schulausflüge als Leistung aufgenommen.

b) Das 2009 bereits eingeführte Schulbedarfspaket soll nun in zwei Tranchen ausgezahlt werden

c) Für Schüler/innen sollen durch „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ erhalten

d) Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten und

e) zur sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft sollen Kinder 10 Euro monatlich erhalten.

Insgesamt soll dieses Paket für Kinder durchschnittlich Sachleistungen von ca. 250 Euro im Jahr eröffnen. Diese Leistungen sind Leistungen des Bundes und sollen durch die Agenturen für Arbeit in den Jobcentern (Argen) gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Vogel
Fraktionsvorsitzender