Neues Dienstrecht

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 15.07.2010 wurde vom bayerischen Landtag das Neue Dienstrecht in Bayern verabschiedet. Ab dem 1.01.2011 gelten damit neu geregelte Beschäftigungsbedingungen. Für Nürnberg ergibt sich eine problematische Lage im Bereich der Beurteilungen: Während die Beurteilungszeiträume für Landesbeamte zum 31.12.2010 auslaufen und mit dem Datum der Wirksamwerdung des neuen Dienstrechts der neue Beurteilungszeitraum beginnt, befinden sich die Beamten der Stadt Nürnberg "zwischen den Stühlen": Ihr Beurteilungszeitraum läuft vom 1.08.2008 -31.07.2012.

Bis zum heutigen Tag haben aber noch nicht einmal alle verbeamteten Lehrkräfte das Ergebnis ihrer letzten Beurteilung (2004-2008) eröffnet erhalten.

Daher stellen wir für den zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

1) Warum erfolgte bislang keine vollständige Eröffnung von Beurteilungen für den Zeitraum 2004 -2008?

2) Die Verwaltung prüft eine Verlängerung der Beurteilungszeiträume für die Beamten und Beamtinnen der Stadt Nürnberg bis 2014, um dadurch eine Harmonisierung mit den Landes-Beurteilungszeiträumen hergestellt zu haben.

3) Die Verwaltung prüft, ob die Öffnungsklausel bis 2012 noch einmal angewendet werden soll, um Kollegen und Kolleginnen über 50 Jahre von der Beurteilung auszunehmen.

4) Bei Beurteilung der über 50jährigen müsste sichergestellt werden, dass dadurch die jüngeren Kolleginnen und Kollegen nicht benachteiligt werden. Die Verwaltung stellt dar, wie dies durch das Beurteilungssystem geWährleistet werden kann.

5) Die neuen Beurteilungsrichtlinien unter Berücksichtigung des Neuen Dienstrechts sind zeitnah zu erstellen. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Veröffentlichung der Beurteilungsrichtlinien zu rechnen?