Auswirkungen durch die Neugestaltung der ARGE

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

mit der Grundgesetzänderung vom 17. Juni bzw. 09. Juli 2010 zur Neuorganisation des SGB 11 wird die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Agenturen für Arbeit und den Kommunen verfassungskonform geregelt.

Die bisherige Arbeit der ARGEn ("Hilfe aus einer Hand" für Langzeitarbeitslose) kann also fortgesetzt bzw. weiterentwickelt werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Personal-und Organisationsausschuss sowie im Sozialausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet, welche Auswirkungen die Neugestaltung der ARGE auf die Kommune hat.

Insbesondere geht sie dabei auf folgende Fragestellungen ein:

• Wie sind die Aufgaben zukünftig zwischen Kommune und Agentur aufgeteilt?

• Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die Kommune im Rahmen einer kommunalen Beschäftigungspolitik?

• Welche Änderungen ergeben sich in der 8eratungs-und Vermittlungstätigkeit für die erwerbsfähigen Hilfeempfängerh'tnen -insbesondere durch die geplante erhebliche Reduzierung des Eingliederungstitels durch den Bund? 

• Welche Bewertungen in Bezug auf den Kundenservice erzielte der Standort . Nürnberg bei der bundesweiten Befragung der ARGE Kunden?

• Welche Auswirkungen ergeben sich für die innerstädtische Personalpolitik? (Überlassung, Rückkehrrecht, Personalvertretung)