Erstattung von Fahrt-und Unterkunftskosten zu auswärtigen Berufsschulen

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

Laut Schreiben der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung vom 29.07.2010 hat die Stadt Nürnberg seit vielen Jahren die Fahrt- und Unterkunftskosten für Auszubildende bei deren auswärtiger Unterbringung für den Berufsschulbesuch in vollem Umfang übernommen.

Diese Praxis soll nun aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung aufgegeben werden.

Dies wäre für die meisten Auszubildenden eine erhebliche Mehrbelastung, welche diese kaum von ihrer Ausbildungsvergütung bezahlen könnten.

Es ist zu befürchten, dass auch bedingt durch die sich abzeichnende Entspannung auf dem Arbeitsmarkt - potenzielle Auszubildende sich anderen Ausbildungsträgern zuwenden und sich die Stadt in Zukunft sehr schwer tun würde, geeignete Bewerber zu finden.

Besonders problematisch dürfte es mit der vorgesehenen Übergangslösung für Auszubildende sein. Auszubildende die vor dem 01.09.2010 mit ihrer Ausbildung begannen, haben mit dieser Kostenerstattung kalkuliert. Wenn sie diese dann ab 01.01.2011 nicht mehr bekommen würden, haben sie schlicht ein Problem.

Diese Auszubildenden haben sich möglicherweise für die Ausbildung bei der Stadt Nürnberg entschieden, weil gerade auch solche Kosten erstattet wurden.

In beiden Fällen halten wir es für sehr problematisch von dieser Zusage abzuweichen.

Die SPD Fraktion hält es für sehr problematisch, von der bisherigen Kostenübernahme alternativlos abzuweichen. Wir sind der Auffassung, dass solche Veränderungen im zuständigen Ausschuss behandelt werden sollten.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über:

• Ihr Vorhaben und die damit verbundene Zielsetzung in der Frage der Kostenerstattung für den Besuch auswärtiger Berufsschulen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung.

Und erläutert ferner:

• Welche Auswirkungen dies für die AUSiubildenden im Einzelnen bedeutet.

• Ob ggf. den Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung eine Zusage bezüglich, einer Kostenübernahme gemacht wurde, oder ob explizit auf die geplante Nichtzahlung aufmerksam gemacht wurde.

• Ob die Möglichkeit nach der aktuellen Rechtsprechung besteht, die Kosten weiterhin freiwillig zu übernehmen.