Erweitertes Führungszeugnis

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Bundestag hat am 14. Mai 2009 einen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen.

Künftig sollen so genannte erweiterte Führungszeugnisse dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.


Das Vorhaben verwirklicht einen Beschluss des zweiten Kindergipfels. Das Gesetz ist seit dem 1. Mai 2010 in Kraft. Von dieser Regelung sind nun auch alle Schulen und Träger der Jugendhilfe betroffen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden Antrag:


Die Verwaltung berichtet über ihre Planungen zur Umsetzung in Nürnberg sowie über erste Erfahrungen der Nürnberger Träger zum erweiterten Führungszeugnis.