Klimaschutzkonzept für Nürnberg

Die Stadt Nürnberg war dem Klimaschutzbündnis europäischer Städte 1991 beigetreten und hat sich der Verpflichtung angeschlossen, von 1990 bis 2010 die CO2-Emissionen um 50% gegenüber 1990 zu senken

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg war dem Klimaschutzbündnis europäischer Städte 1991 beigetreten und hat sich der Verpflichtung angeschlossen, von 1990 bis 2010 die CO2-Emissionen um 50% gegenüber 1990 zu senken.

Im Klimaschutzbericht 2006 (UwA) wird eine Verringerung der CO2-Emissionen von 1990 bis 2004 um 13,4% dokumentiert. Wird der Umbau des Heizkraftwerkes Sandreuth in die Bilanzierung mit einbezogen, ergibt sich eine Reduktion um 22%. Im Klimaschutzfahrplan 2007 (Umweltausschuss am 06.12.2007) wurden insg. 27% bis 2010 beschlossen. Zudem wurde beschlossen, bis 2020 eine Reduzierung um 40% (Basis 1990) zu erreichen.

Diese Zielstellung geht damit weit hinter das ursprüngliche Ziel, 50% bis 2010 zu verringern, zurück und ordnet sich in die bundespolitischen Zielstellungen nicht avantgardistisch ein.

Beschlossen im Umweltausschuss ist auch, den Anteil regenerativer Energie (Strom und Wärme – jedoch mit  unklaren Formulierung) auf 20% bis 2020 zu erhöhen. Weiterhin soll lt. Klimaschutzfahrplan 2007 eine Studie zur Verwendung von Biomasse (2.Quartal 2008) sowie der Aufbau von Evaluierungs- und Monitoringsystemen erfolgen. Schwach beleuchtet ist im Klimaschutzfahrplan der gesamte Verkehrsbereich.

Durch den Beitritt der Stadt Nürnberg zum „Covenant of Mayors“ 2009 (Konvent der Bürgermeister) wird der Klimaschutz erneut als wichtiges politisches Ziel benannt. Die teilnehmenden Städte verpflichten sich in der Beitrittserklärung unter anderem dazu, einen Aktionsplan für nachhaltige Energie vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund, aber auch wegen der drängenden Problematik des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung und -endlichkeit, der Energiekosten und der Importunabhängigkeit, sollte sich die Stadt Nürnberg anspruchsvollere Ziele setzen und keine Alibiziele formulieren.

Sie haben zudem selbst in der Neujahrsansprache am 14.01.2009 auf die Bedeutung des Klimaschutzes u.a. als Standortfaktor hingewiesen: „Das Ziel der Stadt zur Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid ist kein Luxusthema für wohlhabende Zeiten, sondern eine klare Bedingung dafür, ob eine Stadt oder eine Region zukünftig attraktiv ist oder als Standort zum Leben abgelehnt wird.“

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Beantwortung im Umweltausschuss folgenden 

Antrag:

Formulierung und Beschlussfassung ambitionierter Ziele zum Klimaschutz:

-   Reduzierung der CO2-Emissionen um 50% (Basis 1990) bis 2015.

-   Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung bis 2020 auf z.B. 25%.

-   Ausbau der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion auf z.B. 30% bis 2020.

Fortschreibung der Energie- und CO2-Emissionsbilanz für Nürnberg sowie Überarbeitung bzw. Neufassung des Klimaschutzfahrplanes für Nürnberg mit konkreten Zielstellung und Konzepten für die Bereiche:

-  Verkehr: Förderung umweltfreundliche Mobilität, CO2-Emissionsreduzierung durch Verringerung des PKW- und LKW-Verkehrs in der Stadt, Umstellung des städtischen Fuhrparks.

-  Mikroklima, Lärmschutz, Luftqualität: optimierte Flächennutzung, Grünbestände, Frischluftschneisen, Baumschutz, Dachbegrünung, Begrünung Verkehrsflächen.

-  Boden- und Gewässerschutz.

-  Wärmenutzungs- und Stromerzeugungskonzepte (z. B. Geothermie, solare Energien, Wasserkraft, Biomasse, Verdichtung Fernwärmenetz).

-  Klimaschutzkonzepte für einzelne Stadtquartiere oder Stadtteile (z. B. Entwicklung ganzheitlicher Sanierungsstrategien für Stadtquartiere, z. B. Gartenstadt, Bauernfeind, Ziegelstein, Buchenbühl) sowie Ziele und Vorgabe von Standards im Rahmen energetischer Bauleitplanungen für Neubauprojekte.

-  Anreizsysteme (z. B. Ausweitung CO2-Minderungsprogramm) und Ausweitung und Verstetigung von Beratungsangeboten für Bürger und Firmen (z. B. Energie- und Sanierungsberatungszentrum Nürnberg).

-  Konzepte für den städtischen Gebäudebestand (z.B. Verschärfung der Standards, Berücksichtigung der Maßnahmen des Konjunkturpaktes, Anteilserhöhung Fernwärmeversorgung, Festlegung Sanierungsquoten, Festlegung Anteil an erneuerbaren Energien).

-   Konzepte für die Gebäude der städtischen Töchter (z. B. energetisches Sanierungsprogramm, Festlegung Sanierungsquoten, Festlegung Anteil an erneuerbaren Energien).

-  Unterstützung und Förderung der regionalen Handwerksbetriebe (z. B. Verbesserung der Aus- und Weiterbildung, Qualitätsverbesserungen, Einhaltung freiwilliger Qualitätsstandards).

-  Unterstützung bei Energiemanagement für Großbetriebe und KMU.

-   ggf. weitere.

Zur Unterstützung der Verwaltung (UwA) sollten für die externe Vergabe der Leistungen zur Fortschreibung der Energie- und CO2-Emissionsbilanz sowie die Erarbeitung eines fortgeschriebenen Klimaschutzplanes bzw. eines umfassenden Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Nürnberg finanzielle Zuschüsse aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur „Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Gradl
stv. Vorsitzender