Raumbedarf an der Grundschule Gebersdorf

Das Dachgeschoss im Altbau der Grundschule Gebersdorf kann aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht mehr genutzt werden

  • von  Katja Strohhacker
    15.12.2008
  • Anträge, Strohhacker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Dachgeschoss im Altbau der Grundschule Gebersdorf kann aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht mehr genutzt werden. Betroffen davon sind Küche, Speise- und Therapieraum der Lebenshilfe, ein Raum für die Mittagsbetreuung der Grundschule selbst sowie ein Probenraum für die Orff- und Percussiongruppe.

Als Interimslösung wurden nun kurzfristig - für vorerst zwei Jahre - durch die Stadt Nürnberg Container für die betroffenen Räume der Lebenshilfe aufgestellt. Der Raumbedarf für die weitere Nutzung, nämlich Mittagsbetreuung sowie die Orff- und Percussiongruppe, ist jedoch nicht gedeckt. So müssen Klassenräume genutzt werden, die gleichzeitig als Unterrichtsraum dienen und von daher zeitlich nur eingeschränkt verfügbar sind. Entsprechende Raumgestaltung ist damit nur sehr eingeschränkt möglich.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Schulausschuss folgenden

Antrag:

1.    Innerhalb welchen Zeitraumes ist es durch geeignete bauliche Maßnahmen möglich, das Dachgeschoss so auszustatten, dass  sowohl Lebenshilfe, Mittagsbetreuung als auch die Orff- und Percussiongruppe wieder dorthin zurückkehren können?
2.    Liegen hierfür bereits Planungsansätze vor?

3.    Inwieweit werden in den weiteren baulichen Planungen und dem Zeitfenster auch die Containerkosten sowie der Verlust der Spielwiese hierfür berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen
Gebhard Schönfelder
Vorsitzender