Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 7. September 2026 (Az. AN 4 S 26.2668) die aufschiebende Wirkung der Klage eines langjährigen Markthändlers gegen den Widerruf seiner Dauerzulassung und seiner Standplatzzuweisung wiederhergestellt. Nach der im Eilverfahren vorgenommenen summarischen Prüfung erweist sich der Widerrufsbescheid als rechtswidrig.
Das Gericht stellt insbesondere fest, dass die langfristige Verlegung des Wochenmarktes in die Königstraße und die damit verbundene Neukonzeptionierung keine laufende Angelegenheit der Verwaltung sind. Die grundlegende Marktkonzeption und die abstrakten Kriterien für die Auswahl der Händler:innen hätten vielmehr durch den Stadtrat oder einen beschließenden Ausschuss beschlossen werden müssen. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass eine besondere Fokussierung auf einen sogenannten „Grünen Markt“ nicht bereits in der Wochenmarktsatzung angelegt ist. Die dort genannten Lebensmittel, Frischeprodukte und weiteren zulässigen Waren sind grundsätzlich gleichwertige Gegenstände des Wochenmarktverkehrs.
Die SPD-Stadtratsfraktion hatte bereits mit ihrem Antrag vom 1.Juli 2026 und ihrem Schreiben vom 29.Juli 2026 an den Oberbürgermeister auf die grundsätzliche Bedeutung der mehrjährigen Verlegung hingewiesen und eine transparente Befassung des Stadtrats sowie eine schriftliche Darlegung gefordert. Im Ausschuss erfolgte hierzu lediglich ein mündlicher Bericht; die wesentlichen Fragen wurden bislang nicht vollständig schriftlich beantwortet. Auch ein anschließendes Schreiben vom Oberbürgermeister führte lediglich zu einem Verweis auf die bisherige mündliche Ausschussbehandlung.
Wir stellen uns nicht gegen die von vielen Markthändler:innen gewünschte gemeinsame Verlegung in eine wirtschaftlich tragfähige Lage. Gerade weil es für einzelne Betriebe um ihre Existenz geht, müssen die Neuordnung, die Auswahlentscheidungen und die langfristige Perspektive des Wochenmarktes jedoch transparent, rechtssicher und politisch legitimiert sein. Die Verlegung in die Königstraße muss als zeitlich begrenzte Zwischenlösung ausgestaltet werden. Langfristiger Standort des Wochenmarktes soll der Hauptmarkt als zentraler Ort der Nahversorgung und des Aufenthalts im Herzen der Altstadt bleiben.
Eine sinnvolle gemeinsame Verlegung darf aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass einzelne langjährig zugelassene Händler:innen ihren Platz und damit möglicherweise ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren. Bevor bestehende Marktzulassungen widerrufen werden, müssen die räumlichen Möglichkeiten in der Königstraße und der weiteren geeigneten Fußgängerzone vollständig geprüft werden. Unser Ziel ist klar: Wenn der Wochenmarkt vorläufig umzieht, muss eine gemeinsame Lösung für alle bisherigen Markthändler:innen gefunden werden.
Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat folgenden
Antrag:
- Beschlussfassung und Erhalt der Händlervielfalt: Die Verwaltung legt zeitnah die Konzeption für die mehrjährige Verlegung und Neuordnung des Wochenmarktes zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ziel ist eine gemeinsame Verlegung, bei der alle bisher zugelassenen Markthändler:innen ihren Betrieb fortführen können. Hierfür sind geeignete Flächen in der Königstraße und der weiteren Fußgängerzone einzubeziehen. Die Verwaltung erläutert zudem, weshalb bislang keine Beschlussfassung über die Neukonzeptionierung eingeholt wurde.
- Grundlagen der Widerrufe und bisherige Vergabepraxis: Die Verwaltung berichtet schriftlich, welche Marktzulassungen und Standplatzzuweisungen widerrufen wurden oder widerrufen werden sollen, auf welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe diese Entscheidungen gestützt werden und welche Auswahl- und Ermessenskriterien mit welcher Gewichtung zur Anwendung kamen. Sie erläutert, wie bei bisherigen Verlegungen die Unterbringung aller zugelassenen Händler:innen gewährleistet wurde und inwiefern und weshalb hiervon aktuell abgewichen wird. Zudem wird dargelegt, welche Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung mit den betroffenen Händler:innen geprüft wurden und weshalb diese gegebenenfalls nicht weiterverfolgt wurden.
- Vollzugsstopp und Überprüfung: Bis zur Beschlussfassung werden keine weiteren Widerrufe vollzogen, die auf der bislang allein von der Verwaltung entwickelten Neukonzeptionierung oder den daraus abgeleiteten Auswahlkriterien beruhen. Bereits erlassene oder vorbereitete Entscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gerichtsbeschlusses überprüft.
Mit freundlichen Grüßen

