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Mobilität nur im fairen Wettbewerb von Mietwagen und Taxigewerbe – Hamburger Modell und Kontrollperspektiven

gem. Antrag der Fraktionen von SPD, CSU und B‘90/DIE GRÜNEN:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Novellierungen des Personenbeförderungsgesetzes auf Bundesebene haben in den letzten Jahren zu einer Ausweitung von Mietwagenverkehren geführt. Die Mietwagenunternehmen stehen seither verstärkt im Wettbewerb zu den Taxiunternehmen, die als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere zur Beförderung verpflichtet sind sowie strengen Tarifbindungen unterliegen, die weitgehend unabhängig von der Tageszeit und aktuellen Nachfrage sind (z.B. kein Silvesterzuschlag, keine Rabatte).

Für Mietwagenverkehre, die in der Preisgestaltung frei sind, gelten andere Vorschriften, insbesondere eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz (sofern nicht eine Anschlussfahrt vorliegt) und ein Verbot, am Straßenrand winkende Fahrgäste aufzunehmen oder an Warteplätzen auf Fahrgäste zu warten.

Bundesweit herrscht aktuell – insbesondere bei Einstiegsangeboten – ein intensiver Preiswettbewerb, der von Vertretern des Taxigewerbes teils als ruinös und bestandsgefährdend eingestuft wird.

Das Taxigewerbe leistet mit tarifgebundenen Preisen, Schichtarbeit und barrierefreien Angeboten einen unverzichtbaren Beitrag zur Mobilitätssicherung in Nürnberg – auch nachts und in Randlagen. Es steht für Verlässlichkeit, Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen. Diese Werte wollen wir schützen und stärken.

Für alle Anbieter – Taxiunternehmen wie Mietwagenunternehmen – muss sichergestellt sein, dass Betriebe, die sich an Regeln halten und ihre Beschäftigten fair bezahlen, nicht gegenüber Dumpingangeboten benachteiligt werden. Wettbewerb ist wichtig, aber der Wettbewerb muss fair und rechtskonform erfolgen.

Bundesweit wird deshalb darüber diskutiert, wie ein fairer Wettbewerb auch seitens der Behörden gewährleistet werden kann und welche Kontrollen hierfür in den Kommunen möglich sind. Eine flächendeckende Kontrolle insbesondere der Rückkehrpflicht ist weder für die Kommunen noch für die Polizei darstellbar.

Das sog. Hamburger Modell setzt bei den betriebswirtschaftlichen Grundlagen der angebotenen Verkehre an. Im Rahmen einer Konzessionserteilung oder -verlängerung wird die betriebswirtschaftliche Plausibilität geprüft, dass vom Betrieb alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Das Hamburger Modell stellt sicher, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben betriebswirtschaftlich überhaupt darstellbar ist – vom realen Betriebssitz über die Schicht- und Personalplanung bis zu Lohn- und Lohnnebenkosten.

Die Nürnberger Bevölkerung ist darauf angewiesen, dass auch künftig verlässliche Verkehrsangebote rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Daher stellen die Stadtratsfraktionen von SPD, CSU und Bündnis 90/ Die Grünen zur Behandlung im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Prüfschritte aktuell bei der Erteilung oder Verlängerung einer Mietwagenkonzession oder Taxikonzession erfolgen. Sie erläutert insbesondere, wie die relevanten Angaben für die Rückkehrpflicht geprüft werden (z.B. Vorhandensein, Ausstattung und Größe eines Betriebssitzes).
  2. Die Verwaltung berichtet über Vorgehensweise, Rahmenbedingungen und Erfahrungen mit dem Hamburger Modell. Sie stellt dar, inwieweit eine Einführung in Nürnberg rechtlich möglich wäre und welche personellen und sachlichen Ressourcen hierfür benötigt würden.
  3. Die Verwaltung erstellt ein Konzept für stichprobenartige Kontrollen, ob die Rückkehrpflicht und das Verbot einer Aufnahme von Fahrgästen am Straßenrand bzw. des Wartens auf Fahrgäste eingehalten werden (beispielsweise durch unangekündigte Kontrollen im Umfeld von publikumsstarken Veranstaltungen).

Mit freundlichen Grüßen