Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im März 2025 wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Ladenschlussgesetz vorgelegt.
Vonseiten der Gewerkschaften sowie der Sonntagsallianz werden die neuen Ausnahmeregelungen als Versuch gewertet, faktisch den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Sonntagsschutz, der im Grundgesetz in Art. 140 verankert ist, auszuhebeln. Es wird befürchtet, dass die Beschäftigten im Handel, bei denen es sich mehrheitlich um Frauen handelt, wichtige Ruhe- und Erholungstage verlieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leidet.
Zudem ist zu erwarten, dass ausschließlich große Handelskonzerne von den Sonderöffnungen profitieren, kleinere und mittelständische Einzelhändler jedoch durch verlängerte Öffnungszeiten in einen stärkeren Wettbewerbsdruck geraten und langfristig sogar schließen müssen.
Verlängerte Ladenöffnungszeiten können zu mehr Betriebssterben und verödeten Innenstädten führen. Umfragen zeigen immer wieder, dass die Bevölkerung weitere Öffnungen ablehnt und vor allem die Beratungsqualität entscheidend dafür ist, den lokalen Einzelhandel aufzusuchen. Diese Beratungsqualität sinkt aber bei längeren Öffnungszeiten, da das vorhandene Personal nun mehr Zeiten abdecken muss. Somit fehlen die Beschäftigten während der regulären Öffnungszeiten, wodurch die Beratungsqualität sinkt.
Kernpunkte der Kritik sind unter anderen die Ermöglichung verkaufsoffener Nächte an Werktagen sowie die Ausweitung der Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen. Die Kommunen erhalten durch das neue Gesetz mehr Gestaltungsfreiheit bezüglich der Sonntagsöffnungen. Mit dieser gilt es verantwortungsvoll umzugehen.
Der Sonntag ist ein unverzichtbarer Ruhetag – er muss als solcher bewahrt bleiben, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen und Familien genügend Zeit für Erholung und
gemeinsames Miteinander zu ermöglichen.
Eine 1:1 Umsetzung der neugeschaffenen Möglichkeiten zur Ausweitung von Sonntags- und Abendöffnungszeiten in Nürnberg lehnen wir ab. Wir sind gegen die Einführung weiterer
verkaufsoffener Sonntage in Nürnberg, auch wenn dies künftig gesetzlich möglich sein sollte.
Nur durch einen intensiven, konstruktiven Dialog zwischen Politik und Gewerkschaften kann ein Modell entwickelt werden, bei dem wirtschaftlicher Fortschritt und soziale Verantwortung in Einklang stehen.
Ein vernünftiger und langfristig tragfähiger Weg zur Umsetzung der neuen Möglichkeiten ist nur im Rahmen der Sozialpartnerschaft zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberseite zu finden.
Es ist entscheidend, dass wir gemeinsam Lösungen finden, die den vielfältigen Bedürfnissen unserer Stadt gerecht werden – von großen Handelsketten bis hin zu kleinen, regional verankerten Geschäften. Unsere Stadt soll ein Ort bleiben, an dem wirtschaftlicher Erfolg nicht zulasten der sozialen Verträglichkeit und der unverzichtbaren Erholungszeiten geht. Einfach nur die Sonntagsöffnungen auszuweiten ist kein nachhaltiges Konzept. Das Einvernehmen aller Stakeholder ist anzustreben. Wirtschaftlicher Fortschritt darf nicht zulasten der Erholungszeiten und der sozialen Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen.
Wir stellen daher folgenden Antrag:
- Die Verwaltung stellt sicher, dass es zu keiner Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten in Nürnberg kommt, dass auch weiterhin nur eine verkaufsoffene Nacht möglich ist und dass personallos betriebene Kleinstsupermärkte an Sonntagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen gehalten werden. Außerdem macht eine weitere Ausweitung der Öffnungszeiten durch eine Definition Nürnbergs als Tourismusstadt im Sinne des Gesetzes
keinen Sinn. - Die Verwaltung lädt zu einem Gespräch zur Thematik „Umsetzung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes in Nürnberg“ ein. Beteiligt daran sollen sein Vertreter:innen der Gewerkschaften / der Arbeitnehmer:innen, Vertreter:innen des Einzelhandels, der Tourismuszentrale, der Kirchen sowie der Verwaltung. Ziel ist, im gemeinsamen Dialog eine für alle Seiten vertretbare Lösung zur Umsetzung des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes zu erarbeiten, die den Interessen der Wirtschaft und des Tourismus vor allem aber der Arbeitnehmer:innen im Handel gerecht wird.
- Die Verwaltung evaluiert nach zwei Jahren die Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer:innen und den Einzelhandel vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen

