Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Saunabereiche sind Rückzugs- und Erholungsorte, in denen Besucherinnen und Besucher ein besonderes Maß an Ruhe, Entspannung und Privatsphäre erwarten.
Die Nutzung von Mobiltelefonen kann dieses Ruhebedürfnis beeinträchtigen und bei Gästen den Eindruck erwecken, dass unerlaubte Foto- oder Videoaufnahmen möglich sind. Bereits die bloße Anwesenheit von Smartphones kann das Sicherheits- und Wohlbefinden der Saunagäste mindern.
Ein Handyverbot würde dazu beitragen, die Privatsphäre der Besucherinnen und Besucher besser zu schützen, das Vertrauen in die Einhaltung des Persönlichkeits- und Datenschutzes zu stärken und den Erholungscharakter der Saunalandschaft zu erhalten. Zahlreiche öffentliche und private Saunaanlagen haben bereits entsprechende Regelungen in ihren Hausordnungen etabliert.
Die Aktualität des Themas zeigt sich auch auf Bundesebene: Am 6. März 2026 hat der Bundesrat einem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es unter anderem, das unbefugte Fotografieren und Filmen in besonders geschützten Bereichen wie Saunen oder an Badestränden ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen; der Deutsche Bundestag muss den Entwurf noch beraten und verabschieden.
Hinzu kommt die rasante technische Entwicklung. Neben Smartphones gelangen zunehmend auch digitale Brillen (Smart Glasses bzw. AR-Brillen) auf den Markt,
die unauffällig mit Kameras, Mikrofonen und Internetverbindungen ausgestattet sein können. Zwar existieren grundsätzlich technische Möglichkeiten, einzelne Funktionen solcher Geräte zu stören oder zu blockieren, diese sind jedoch im öffentlichen Badebetrieb rechtlich, technisch und organisatorisch kaum praktikabel. Umso wichtiger ist es, durch klare und leicht verständliche Nutzungsregeln in der Haus- und Badeordnung Rechtssicherheit zu schaffen und die Privatsphäre der Gäste wirksam zu schützen.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im WerkA NürnbergBad folgenden:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen
- ob in den drei Saunabereichen der kommunalen Bäder ein grundsätzliches Verbot aufnahmefähiger digitaler Endgeräte der Nutzung von Mobiltelefonen eingeführt werden kann
- welche rechtlichen, organisatorischen und praktischen Voraussetzungen
hierfür bestehen - welche Ausnahmen (z. B. für Notfälle oder dienstliche Zwecke) gegebenenfalls erforderlich sind
Mit freundlichen Grüßen
