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Elektroautos laden ohne eigenen Stellplatz durch eine Kabelführung in/unter den Gehweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus einer Umfrage des Deutschen Städtetages geht hervor, dass in vielen Städten und Gemeinden private Elektrofahrzeuge zunehmend vor der Haustür auf öffentlichen Stellflächen geladen werden. Das Ladekabel wird hierbei von der privaten Ladeeinrichtung oder Steckdose über den Gehweg zum Elektroauto geführt – teilweise ungesichert, teilweise mit Hilfe von Kabelbrücken.

Das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeuges mit eigenem Ladekabel vor der Haustür wird entsprechend des Urteils des Frankfurter Verwaltungsgerichtes vom 18.02.2022 als erlaubnispflichtige Sondernutzung eingestuft und muss dementsprechend beantragt werden.

Wer ein Ladekabel über den Gehweg führen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Diese wird nur erteilt, wenn keine Gefährdung des Fußgängerverkehrs besteht und die Barrierefreiheit gewahrt bleibt. In der Praxis wird eine Genehmigung häufig verweigert, da Kabelbrücken Stolperfallen darstellen und den Gehweg für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollator einschränken.

Vor diesem Hintergrund kann die Rinne das Kabel zwischen dem Grundstück der Anwohner und des öffentlichen Parkplatzes während des Ladevorgangs aufnehmen, es gibt keine Stolperkante. Es ermöglicht die Nutzung von günstigen Hausstrom oder PV-Strom.

Allerdings gibt es keinen Anspruch auf einen reservierten Parkplatz, die Kosten müssen die Anwohner selbst zahlen.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft,

ob integrierte Kabelrinnen, eine bündig in oder unter den Gehweg integrierte Führung – auf Wunsch von Anwohnern – genehmigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen