Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Baugrube am Aufseßplatz des Schocken-Carré hat sich seit 2021 zu einer schweren Belastung für die Anwohnenden und Gewebetreibenden in der Südstadt entwickelt. Der mehrjährige Stillstand ohne Perspektive auf Fortschritt führt zu Ängsten bezüglich einer weiteren Abwertung des Viertels, das mit verschiedenen Problemlagen konfrontiert ist.
In den vergangenen Wochen kam es von Seiten des Projektentwicklers Ten Brinke und der Wirtschaftsreferentin zu einer Auseinandersetzung via Presse (vgl. Nürnberger Nachrichten vom 28.07.2025). Die Aussagen der Wirtschaftreferentin und des Oberbürgermeisters sind widersprüchlich.
Wir – die SPD-Stadtratsfraktion – fordern jetzt Aufklärung zum Stand der Gespräche, über die in den Medien kommunizierten Probleme zwischen dem Projektentwickler, dem potenziellen Käufer der Immobilie und dem Wirtschaftsreferat. Die Grundrisse und die Nachbarschaftsklage – mit nicht aufschiebender Wirkung für den Baubeginn – können nicht als Gründe für eine vierjährige Stagnation angeführt werden.
Die Stadt Nürnberg muss Maßnahmen ergreifen, um die Anwohner zu schützen und für Sicherheit zu sorgen: die Ratten- und Mückenplage sind nicht zumutbar.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet:
- zu den Gründen für die extremen Verzögerungen von vier Jahren hinsichtlich des Baubeginns
- erklärt dem Stadtrat die Aussagen des Projektentwicklers zur fehlenden Rechtssicherheit und ob der Abbruch ohne rechtskräftige Baugenehmigung vollzogen werden konnte
- erklärt, welche Schritte unternommen wurden und werden, um den Bauträger zum Start der Bauarbeiten zu verpflichten. Stehen auch Instrumente wie das Auferlegen eines Bauzwangs oder eine Enteignung zur Verfügung? Welche Mittel wurden eingeleitet?
- berichtet, welche Hindernisse sich bezüglich des Verhandlungsstandes zwischen Projektentwickler Ten Brinke und potenziellen Interessenten, die das Schocken-Carré erwerben wollen, ergeben haben beziehungsweise, warum der potenzielle Interessent nicht selber baut.
- wann die Probleme bei der Förderfähigkeit für die Wohnungen entstanden sind und welche Stufen der einkommensorientierten Fördermodelle (1,2 und 3) dort sein werden
- berichtet, welche Schritte und ab wann unternommen wurden und werden, um den Bauträger dazu zu bewegen, die Ungezieferproblematik zu beheben und für Sauberkeit und Sicherheit zu sorgen.
- berichtet, welche Maßnahmen sie ergreift, um die Gewerbetreibenden und Anwohnenden am Aufseßplatz zu unterstützen und zu entlasten
- welche Maßnahmen für die Zukunft getroffen werden, dass in Zukunft bei solchen Projekten Abbruch und Baubeginn nahtlos ineinander übergehen. Welche Rechtslage greift da in Zukunft?
Mit freundlichen Grüßen


