Home > Antrag zur Behandlung im Stadtrat am 20.11.2025: Zweckentfremdungssatzung wirkungsvoll erhalten

Antrag zur Behandlung im Stadtrat am 20.11.2025: Zweckentfremdungssatzung wirkungsvoll erhalten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Nürnberg besteht ein großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Durch die unzureichend ausgestatteten Strukturen in der Verwaltung sind in den letzten Jahren immense Wohnungsreserven nicht genutzt worden. Durch Leerstand, die überwiegende und ungenehmigte Vermietung als Ferienunterkünfte und die Nutzung zu gewerblichen Zwecken werden dem Wohnungsmarkt in Nürnberg hunderte Wohnungen entzogen. Gleichzeitig sind über 7.000 Haushalte offiziell als wohnungssuchend gemeldet, etwa 2.500 Menschen leben in Nürnberg ohne eigenes Zuhause.

Erste Erfolge zur Hebung dieser Reserven konnten mittels einer Zweckentfremdungssatzung erzielt werden. Seit dem Inkrafttreten der Satzung 2019 bis zum 31.12.2024 wurde laut Wohnungsbericht 2024 für 382 (2023: 273) Wohneinheiten die zweckfremde Nutzung unterbunden, verhindert bzw. die Wohnungen wurden wieder regulären Wohnzwecken zugeführt.

Der aktuelle Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung sieht vor, den Vollzug der Zweckentfremdungssatzung durch Streichung von zwei Personalstellen (Vollzeit) faktisch abzuschaffen. Das errechnete Einsparungspotenzial von jährlich 80.000 € würde den Haushalt zwar kurzfristig entlasten, die langfristigen Folgen des Wohnungsmangels durch Zweckentfremdung wären jedoch mit ungleich höheren Kosten verbunden.

Es wäre somit vielmehr angebracht, den Regeln gegen Zweckentfremdung noch stärker als bisher Geltung zu verschaffen. Daher sollte die Zweckentfremdungssatzung zumindest in der bestehenden Form erhalten bleiben.

Eine Gegenfinanzierung kann über den Wegfall der Mittel zur Eigentumsförderung erfolgen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher folgenden

Antrag:

  1. Die Zweckentfremdungssatzung bleibt erhalten. Der Einsparbetrag wird aus dem Konsolidierungspaket genommen. Für den Vollzug sollen zukünftig wieder vier Vollzeitstellen zur Verfügung stehen.
  2. Zur Gegenfinanzierung werden die „Zuschüsse zur Eigentumsförderung“ (Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan, Pauschale 17) gestrichen.

Mit freundlichen Grüßen