Home > Aktueller Sachstand zur Übertragung der Südwesttangente in die Straßenbaulast des Bundes

Aktueller Sachstand zur Übertragung der Südwesttangente in die Straßenbaulast des Bundes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Südwesttangente verbindet als autobahnähnlich ausgebaute Straße die A 73 am Nürnberger Hafen mit der B 8 im Westen Fürths. Obwohl die Strecke eine weit über Nürnberg und Fürth hinausgehende Verkehrsfunktion erfüllt, tragen beide Städte bis heute die Unterhalts- und Erhaltungslasten für ihre jeweiligen Streckenabschnitte.

Der Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg hat deshalb bereits am 22. Juli 2021 einstimmig beschlossen, die notwendigen Schritte für eine Aufstufung der Südwesttangente zur Bundesautobahn und die damit verbundene Abgabe der Strecke an den Bund einzuleiten. Ein möglicher Vertrag zur Übertragung sollte dem Ausschuss vor Abschluss erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im Februar 2025 hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Unterlagen an das Fernstraßen-Bundesamt weitergeleitet und dabei die Einstufung als Bundesautobahn befürwortet. Nach einer im Oktober 2025 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung hat das Fernstraßen-Bundesamt dem Freistaat mit Schreiben vom 12. September 2025 mitgeteilt, dass die Südwesttangente aufgrund ihrer Verkehrsfunktion und Netzbedeutung künftig als Bundesstraße ohne Ortsdurchfahrten klassifiziert werden könne.

Eine solche Aufstufung könnte Nürnberg und Fürth dauerhaft von erheblichen Unterhalts-, Sanierungs- und Investitionslasten entlasten. Angesichts der angespannten Haushaltslage und des Sanierungsbedarfs der Verkehrsinfrastruktur besteht ein erhebliches städtisches Interesse an einer möglichst zeitnahen Klärung und Umsetzung.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zur Aufstufung und Übertragung der Südwesttangente. Dabei wird insbesondere dargestellt,

  • welche Gespräche und Verhandlungen seit dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 22. Juli 2021 mit der Stadt Fürth, dem Freistaat Bayern, dem Fernstraßen-Bundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr geführt wurden,
  • wie die Rückmeldung des Fernstraßen-Bundesamtes vom 12. September 2025 bewertet wird und aus welchen Gründen eine Einstufung als Bundesautobahn bislang nicht in Betracht kommt,
  • ob die Städte Nürnberg und Fürth die angebotene Einstufung als Bundesstraße ohne Ortsdurchfahrten gemeinsam weiterverfolgen,
  • welche straßenrechtlichen und vertraglichen Schritte bis zur endgültigen Aufstufung und Übertragung der Straßenbaulast noch erforderlich sind,
  • welcher Streckenabschnitt sowie welche Anschlussstellen, Rampen, Brücken, Lärmschutz-, Entwässerungs- und sonstigen Nebenanlagen von einer Übertragung umfasst wären,
  • welche Anforderungen hinsichtlich des baulichen Zustands der Straße und ihrer Bauwerke gestellt werden und ob vor der Übergabe noch Sanierungsmaßnahmen oder Ablösezahlungen durch Nürnberg und Fürth zu leisten wären,
  • wie laufende und bereits geplante Baumaßnahmen an der Südwesttangente bei einer Übertragung behandelt würden,
  • welcher weitere Zeitplan angestrebt wird und wann dem Verkehrsausschuss ein möglicher Vertrag beziehungsweise eine abschließende Vereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Die Verwaltung setzt sich gemeinsam mit der Stadt Fürth und dem Freistaat Bayern weiterhin für eine möglichst zeitnahe Übertragung der Südwesttangente in die Straßenbaulast des Bundes ein.

Mit freundlichen Grüßen