Anträge

Durch einen Antrag wird ein Thema im Stadtrat behandelt

SPD-Stadtratsfraktion Nürnberg1

Ein Antrag kann eine Frage oder Forderung sein, die an die Stadtverwaltung gestellt wird. Antragsberechtigt sind lediglich der Oberbürgermeister, die Stadtratsfraktionen, die fraktionslosen Stadträte sowie die berufsmäßigen Stadträte (Referenten). Die Stadtverwaltung muss den Antrag bearbeiten und Bericht erstatten.

Dieses Verfahren ist wichtig, da nur durch einen Antrag ein Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates und seiner Ausschüsse kommen kann. Der Antrag gibt also den Anstoß, Lösungen für bestimmte Probleme zu finden. Es können aber in einem Antrag auch schon Ideen aufgezeigt sein, wie ein Problem gelöst werden könnte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass bei diesem Verfahren der Stadtrat von der Verwaltung Informationen erhält, um auf deren Grundlage Entscheidungen treffen zu können.

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