Einrichtung von Zebrastreifen im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fußverkehrsfreundlichkeit Nürnbergs macht sich auch daran fest, wie gut und sicher Straßen überquert werden können. Dies gilt im Besonderen bei Kindern und älteren Menschen. Neben zusätzlichen Querungsinseln werden von Bürger*innen immer wieder zusätzliche Zebrastreifen gefordert. Meistens werden diese Fußgängerüberwege seitens der Verwaltung mit dem Verweis auf die „Scheinsicherheit“ und trügerische Schutzwirkung, die sie suggerieren, abgelehnt. Nicht immer ist die Begründung richtig eingängig und nachvollziehbar.

Die Verkehrsunfallforschung zeichnet zu der Thematik ein differenziertes Bild. Zebrastreifen sind bei Querungen hiernach sicherer als ungesicherte Überquerungsanlagen. Wichtig für die Sicherheit von Zebrastreifen sind die gute Erkennbarkeit durch auffällige Beschilderung und Markierung, eine ortsfeste Beleuchtung und eine Einhaltung der innerorts zulässigen Geschwindigkeit von maximal 50 Stundenkilometern. Andere Städte wie Berlin haben auf dieser Basis die Zahl der Zebrastreifen deutlich ausgeweitet.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:

Die Verwaltung:

  • berichtet über den aktuellen Stand der Forschung,
  • berichtet über die in Nürnberg angelegten Kriterien und Maßstäbe zur Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit von Zebrastreifen und
  • formuliert ggf. ergänzend zu den rechtlichen und technischen Vorgaben bzw. Standards entsprechende Leitlinien für die Umsetzung in Nürnberg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender