Kommunales Wahlrecht ermöglichen, demokratische Strukturen stärken

Resolution zur Behandlung im Stadtrat

Kommunales Wahlrecht ermöglichen, demokratische Strukturen stärken

Resolution

Nürnberg ist vielfältig an Lebensentwürfen und Familiengeschichten. Viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leben zum Teil seit mehreren Generationen in unserer Stadt, prägen sie mit, ziehen hier ihre Kinder groß, arbeiten und tragen bedeutend zur Wertschöpfung mit und zahlen Steuern. Von ihnen dürfen bisher nur Bürger*innen mit dem Pass eines EU-Staates bei Kommunalwahlen mitentscheiden. Wir wollen, dass dieses Recht für alle Menschen gilt, die sich als Teil der Stadtgesellschaft langfristig bei uns niedergelassen haben.

Die meisten demokratischen Parteien bekennen sich zum kommunalen Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger*innen. Gute Beispiele für die politische Beteiligung von Ausländer*innen auf kommunaler Ebene sind inzwischen in vielen Ländern der EU zu finden. So hat Belgien im Jahr 2004 ein passives kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer eingeführt. In Estland verfügen die Bürger*innen der Nicht-EU-Staaten über ein passives Wahlrecht. In Schweden wird Drittstaatsangehörigen, die seit drei aufeinanderfolgenden Jahren in Schweden als Einwohner*innen registriert sind, das kommunale Wahlrecht eingeräumt.

Wir fordern die Staatsregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Integration aller in Bayern wohnenden ausländischen Mitbürger*innen durch die, dem demokratischen Prinzip entsprechende, Einräumung des Kommunalwahlrechtes gefördert wird. Der zugehörigen Einräumung sollte eine mehrjährige Wohnhaftigkeit in Deutschland als Voraussetzung zugrunde gelegt werden.

Ihr Antragsteller

Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender