Umsetzung der Kontrolle des Masernimpfschutzes in Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für das neue Schuljahr greifen neue Regelungen zur Kontrolle des Masernimpfschutzes bei Schülerinnen und Schülern. So sind (Berufs-) Schulen dann in der Pflicht individuell den Impfpass ihrer Schüler*innen zu kontrollieren. Auf diese Weise soll geklärt werden, ob der notwendige Masernimpfschutz besteht.

Konkret bedeutet das, dass jede/r Schüler/in im Schulsekretariat den Impfpass vorlegen muss. Die Sekretariatsangestellten müssen dann ein Formular des Staatsministeriums ausfüllen und in der entsprechenden Schülerakte abheften. Hat ein/e Schüler/in bis zum ersten Schultag seinen/ihren Masernimpfschutz nicht mit der Vorlage des Original-Impfpasses nachgewiesen, darf er/sie in der Folge nicht am Unterricht teilnehmen.

Die geplanten Regelungen führen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die (Berufs-) Schulen in unserer Stadt. Entsprechend erreichen uns nachvollziehbare Bedenken, dass die Umsetzung im geplanten Umfang nicht wie vorgeschrieben bewältigt werden kann. Die Bitte nach möglichen praxisnahen Vereinfachungen, für die ordnungsgemäße Durchführung und zur Entlastung der Schulverwaltungen, sind deshalb aus unserer Sicht sinnvoll und folgerichtig.

Aus diesem Grund stellen wir für den zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet zum aktuellen Stand der Umsetzung der Kontrolle des Masernimpfschutzes in Nürnberg. Dabei geht sie auch auch darauf ein, in welchem Umfang ggf. Ausnahmeregelungen greifen und wie die Umsetzung neben Schulen auch in Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horten etc.) ausgestaltet wird.
  • Die Verwaltung berichtet über Möglichkeiten zur praxisnahen Vereinfachung der Dokumentationspflicht – bspw. die Akzeptierung von ärztlichen Impfschutzbestätigungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Antragstellerin

Jasmin Bieswanger
gesundheitspolitische Sprecherin