Ausstellungshonorare für Künstler*innen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Nürnberg gibt jährlich einen beträchtlichen Betrag für ihre Kultureinrichtungen und für freiwillige Leistungen für Institutionen und Kunstvereine aus. Trotzdem reicht es meistens nicht, die dort eigentlich anfallenden Unkosten für Ausstellungen zu decken. Transporte, Versicherung, Bewachung, Heizkosten etc. machen die Hauptkosten aus; die Arbeit und der zeitliche Aufwand der ausstellenden bildenden Künstler*innen wird selten vergütet. Die Situation der Betroffenen ist – meistens trotz Hochschulstudiums und entsprechender Ausbildung - häufig prekär, auch weil ihnen nicht einmal eine Aufwandentschädigung und/oder Produktionskosten geschweige denn ein Honorar zugesprochen wird.

Die Begründung für die Nicht-Bezahlung ist alt. Es wird argumentiert, dass den Künstler*innen ja eine (Verkaufs-)Plattform gegeben wird oder es ehrenvoll und damit Förderung genug sei, wenn die/der Künstler*in ausstellen darf. Diese Sichtweise muss allerdings kritisch hinterfragt werden; das Jahresdurchschnittseinkommen bildender Künstler*innen liegt laut Künstlersozialkasse bei mageren 17.858 Euro (zum 1.1.2019). Viele öffentliche Ausstellungen eignen sich gar nicht zum Verkauf, weil sie temporär, auf den jeweiligen Raum und das gesellschaftliche Umfeld konzipiert sind. Das unterscheidet sie von kommerziellen Galerien.

„Ausstellungshonorar ist kein Almosen. Keine Sozialabgabe. Keine Maßnahme der Künstlerförderung. Keine Steuer. Das Ausstellungshonorar ist die Bezahlung für eine Leistung“, schreibt der Berufsverband Bildendender Künstler*innen (BBK) Berlin zurecht. Dieser hat ebenso wie der Bundesverband des BBK entsprechende Handlungsvorschläge erarbeitet.

Wir sehen ebenfalls Handlungsbedarf, um die Lebenssituation bildender Künstler*innen zu stärken, ihre Arbeit wertzuschätzen und zu honorieren. Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Kulturhausschuss folgenden

                                                                         Antrag

Die Verwaltung erarbeitet ein Modell zur Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung in städtischen Einrichtungen und geförderten Ausstellungseinrichtungen. Hierbei kann sich am Vorschlag des BBK orientiert werden. Zur Finanzierung ist ein eigener Fördertopf einzurichten.

Ihre Antragsteller

Thorsten Brehm

 

 

und

Ruth Zadek